Allgemeines
Nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Viebrock Daten Service GmbH und ihren Auftraggebern/Lizenznehmern für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungs- und Supportleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Viebrock Daten Service GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Lizenznehmers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen die Viebrock Daten Service GmbH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen sind im Zusammenhang mit den jeweils gültigen Lizenzbestimmungen und Lizenzurkunden der Viebrock Daten Service GmbH zu verstehen.
1. Angebot und Abschluss
Die Viebrock Daten Service GmbH verkauft und vermietet Software und bietet zusätzlich Support- und sonstige Dienstleistungen an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Produktbeschreibungen. Angebote der Viebrock Daten Service GmbH sind stets freibleibend; Ein Vertrag mit dem Auftraggeber/Lizenznehmer kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung, durch die Lieferung des bestellten Produkts oder Übersendung einer Rechnung an den Auftraggeber zustande.
2. Vertragsgegenstand
Die Viebrock Daten Service GmbH ist Lizenzgeber der von ihr selbst entwickelten und an den Auftraggeber/Lizenznehmer überlassenen Software sowie der zugehörigen Daten. Die Viebrock Daten Service GmbH überträgt dem Auftraggeber/Lizenznehmer nur die nach Maßgabe der jeweils gültigen Lizenzbestimmungen näher bestimmten, einfachen, nichtexklusiven Nutzungsrechte. Die Viebrock Daten Service GmbH stellt dem Auftraggeber/Lizenznehmer die Software auf einem Datenträger oder direkt zum Download zur Verfügung. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übergabe des Quellcodes. Die Viebrock Daten Service GmbH liefert zu der jeweiligen Software das vereinbarte zugehörige Dokumentationsmaterial.
3. Lizenzgebühren, Vergütungen, Vertragsdauer
Die Viebrock Daten Service GmbH räumt im Falle der Softwareüberlassung gegen Einmalzahlung dem Auftraggeber/Lizenznehmer das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die gem. Auftragsbestätigung bezeichnete Software einschließlich etwaiger Zusatzprogramme und des dazugehörigen Materials auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen. Für den Fall der Vermietung der Software stellt die Viebrock Daten Service GmbH dem Auftraggeber/Lizenznehmer diese Rechte gegen eine monatlich im Voraus zu bezahlende Vergütung zur Verfügung. Der Auftraggeber/Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software für einen Zeitraum von 24 Monaten zu mieten. Dieser Mietvertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigt. Im Falle der Nutzung des Programms auf unbestimmte Zeit ist der Auftraggeber/Lizenznehmer zur Entrichtung der vereinbarten einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Für den Fall der Softwaremiete ist der Auftraggeber/Lizenznehmer zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühr für den jeweiligen Nutzungsmonat im Voraus verpflichtet. Ist die jeweilige Gebühr nicht spätestens bis zum Dritten Werktag eines jeden Monats auf dem Konto der Viebrock Daten Service GmbH gutgeschrieben, ist die Viebrock Daten Service GmbH zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Stilllegung der Softwarelizenz berechtigt; einer Mahnung bedarf es nicht. Das Ausbleiben der monatlichen Zahlung der Gebühr gilt nicht als Kündigung. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die Viebrock Daten Service GmbH zu richten. Die monatlich zu bezahlende Gebühr ist für die ersten 24 Monate ab Vertragsschluss bindend. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich die Viebrock Daten Service GmbH vor, die Preise zu erhöhen. Für den Fall der Preiserhöhung steht es dem Auftraggeber/Lizenznehmer frei, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende zu kündigen. Der Auftraggeber/Lizenznehmer kann dieses Recht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ausüben. Wurde die neue Lizenzgebühr einmal bezahlt, gilt die Preiserhöhung von Seiten des Auftraggebers/Lizenznehmers als akzeptiert. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu vergüten. Eine Aufrechnung mit von der Viebrock Daten Service GmbH bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Sonstige Leistungen der Viebrock Daten Service GmbH, wie z.B. Installation, Einarbeitung, Schulung, Beratung und Softwarepflege, sind gesondert zu vergüten. Befindet sich der Auftraggeber/Lizenznehmer mit der Zahlung mehr als 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, so ist die Viebrock Daten Service GmbH zur sofortigen Kündigung der Nutzungsrechte sowie zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes für einen Kontokorrentkredit ihrer Hausbank berechtigt, falls nicht der Auftraggeber nachweisen kann, dass der Schaden der Viebrock Daten Service GmbH geringer ist.
4. Eigentum und Urheberrechte
Die dem Auftraggeber/Lizenznehmer überlassene Software verbleibt einschließlich der dazugehörigen Dokumentation im Eigentum der Viebrock Daten Service GmbH. Die Urheberrechte stehen der Viebrock Daten Service GmbH zu.
5. Gewährleistung
Die Viebrock Daten Service GmbH steht dafür ein, dass die von ihr erstellte Software substanziell die Funktion erfüllt, wie dies in der Dokumentation beschrieben ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine vertragsgemäße Nutzung durch den Auftraggeber/Lizenznehmer. Zusicherungen müssen seitens der Viebrock Daten Service GmbH schriftlich erteilt worden sein. Änderungen bzw. Anpassungen von Standardsoftware sind vom Auftraggeber/Lizenznehmer schriftlich zu definieren. Keine Gewähr wird dafür übernommen, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Auftraggebers entspricht, es sei denn, es sind spezielle Konfigurationen schriftlich vereinbart worden. An der Software auftretende Fehler werden von der Viebrock Daten Service GmbH im Gewährleistungszeitraum kostenlos behoben. Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach der Dokumentation bzw. dem Pflichten- oder Lastenheft. Der Auftraggeber/Lizenznehmer hat die Kosten der Viebrock Daten Service GmbH für An- und Abreise zu ersetzen. Der Auftraggeber/Lizenznehmer ist verpflichtet, auftretende Störungen unverzüglich der Viebrock Daten Service GmbH mitzuteilen und diese so zu dokumentieren, dass sie nachprüfbar und nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber/Lizenznehmer hat die Viebrock Daten Service GmbH nach besten Kräften zu unterstützen und eine angemessene Zeit zur Fehlerbeseitigung einzuräumen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird die Viebrock Daten Service GmbH eine Ausweichlösung stellen. Im Falle eines Fehlschlagens der Fehlerbeseitigung innerhalb angemessener Frist hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung herabzusetzen. Fehler, die auf vom Auftraggeber/Lizenznehmer vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Viebrock Daten Service GmbH wird versuchen, derartige Fehler kostenpflichtig zu beheben. Dasselbe gilt für die Beseitigung von Fehlern, die ihren Ursprung nicht in der Software haben, sondern auf unsachgemäße Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind. Die Viebrock Daten Service GmbH behält sich für diese Fälle vor, die Fehlerbehebung dem Auftraggeber/Lizenznehmer in Rechnung zu stellen. Das Wartungsrecht sowie die Rechte, die Software zu verbessern, verbleiben bei der Viebrock Daten Service GmbH. Der Auftraggeber/Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eigene Veränderungen an der Software vorzunehmen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Lizenznehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme der Software. Ereignisse höherer Gewalt, die der Viebrock Daten Service GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Höherer Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Viebrock Daten Service GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
6. Haftung
Die Viebrock Daten Service GmbH übernimmt die Haftung für unmittelbare Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Unmittelbarer Schaden ist derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung des geschädigten Gutes erforderlich ist. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Eine weitergehende Haftung, auch für Mangelfolgeschäden sowie Vermögensschäden, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf der Zusicherung einer Eigenschaft beruhen oder es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Eine Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt und ist der Höhe nach auf die vom Auftraggeber/Lizenznehmer bezahlte Nutzungsvergütung beschränkt. Die Viebrock Daten Service GmbH ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die der Auftraggeber/Lizenznehmer bereitstellt. Insbesondere ist die Viebrock Daten Service GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für etwaige Informationspflichten des Auftraggebers/Lizenznehmers. Sollten Dritte die Viebrock Daten Service GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers/Lizenznehmers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber/Lizenznehmer, die Viebrock Daten Service GmbH schad- und klaglos zu halten und ihr die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder Zusicherungen von Eigenschaften bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen jeglicher Art ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch die Viebrock Daten Service GmbH erforderlich. Auf alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei dem Auftraggeber/Lizenznehmer um einen Kaufmann handelt, das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der Viebrock Daten Service GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 06/2010